Im Fadenkreuz der Auskunfteien
14. Mai 2008
Wer trotz einer soliden finanziellen Lage, einem eigenen Haus und keinen Schulden bei Banken keinen Kredit oder in Online-Shops nicht auf Rechnung einkaufen kann, ist sicher Opfer der modernen Kreditwürdigkeitsprüfung geworden. In diesem Scoring-Verfahren wird mathematisch ermittelt, ob der Antragsteller über eine weiße Weste verfügt und in das Kundenschema der Kreditinstitute oder Dienstleister passt. Vom Ergebnis dieses Verfahrens hängt es ab, zu welchen Konditionen Darlehen vergeben werden oder bis zu welchem Betrag der Inhaber eines Shops dem Kunden vertraut.
An dieser Stelle werden die unterschiedlichsten Parameter durch den Rechner geprüft. Um welche es sich dabei genau handelt, können aber selbst die Bankangestellten nur in den seltensten Fällen nachvollziehen. Kurzum – heutige Scoring-Verfahren neigen dazu, für den Verbraucher relativ intransparent zu sein. Faktoren, die das Ergebnis positiv oder negativ beeinflussen können, sind etwa das Einkommen oder der Familienstand. Aber auch laufende Darlehensverträge sowie die Zahl der Kreditkarten ist in den Dateien der Auskunfteien gespeichert. Sind diese Daten und deren Einfluss noch nachvollziehbar, macht die Wohngegend sicher wenig Sinn in einem Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit - aber auch hier schlägt das Scoring-Verfahren gnadenlos zu.
Wer in der falschen Straße wohnt, kann durchaus Probleme mit dem nächsten Kredit bekommen. Aus diesem Grund hat das Innenministerium jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der dem Verbraucher mehr Rechte einräumt. Neben einer unentgeltlichen Auskunft soll auch die Möglichkeit bestehen, Informationen über einzelne Anfragen zum Score-Wert abzufragen. Ob sich damit langfristig eine Änderung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Aber immerhin wäre mit dem Gesetzesentwurf der erste Schritt zu einem gerechten Scoring-Verfahren gemacht.
Via: Der Tagesspiegel


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