Bereitstellungszinsen
07. Juli 2008
Bereitstellungszinsen tauchen im Kredit- und Finanzierungswesen immer wieder auf. Allerdings dürfen sie nicht mit den allgemeinen Kreditzinsen verwechselt werden, denn diese beschreiben einen anderen Zusammenhang. Zwar legt der Begriff nahe, dass die Zinsen aufgrund der Bereitstellung eines Darlehens erhoben werden, was zwar den Tatsachen entspricht, aber trotz allem gelten für die Bereitstellungszinsen einige Einschränkungen. Gegenüber dem herkömmlichen Kreditzins, welcher quasi das Entgelt für eine Ausleihung darstellt, werden die Bereitstellungszinsen nur in dem Fall erhoben, wenn der Kreditnehmer ein zugesagtes Darlehen nicht zur vorgesehenen Zeit abruft. Bei einem Eilkredit kann sich etwa der Zweck einer Kreditaufnahme plötzlich verzögern.
Daneben kommen die Bereitstellungszinsen aber auch noch in einem anderen Zusammenhang zum Einsatz, nämlich dann, wenn ein Forward-Darlehen abgeschlossen wird. Hier vergehen zwischen der Vertragsunterzeichnung und der Inanspruchnahme meist mehrere Monate bis einige Jahre. Allerdings muss die Bank das Geld bereits von Beginn an zur Verfügung stellen. Da sich aber auch die einzelnen Kreditinstitute frisches Geld nur an anderer Stelle ausleihen können, kommen auch sie um die Zahlung von Zinsen nicht herum und fordern diese Aufwendungen von ihren Kreditkunden wieder ein. Aufgrund dieses Zusammenhangs wird die Grundlage der Bereitstellungszinsen sicher klar.


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