Effektiver Jahreszins

21. Mai 2008

Zinsen sind im Kreditwesen das A und O – für den Kreditnehmer sollten sie nach Möglichkeit relativ niedrig sein und die Banken oder Kreditinstitute würden gern höhere Zinsen für ihre Darlehen verlangen. Was allerdings weite Teile der Bevölkerung nicht wissen, ist die Tatsache, dass es bei einer Finanzierung mehrere Zinssätze gibt. Der Nominalzins beschreibt den Betrag, welchen der Kreditnehmer für die Gewährung des Kredites an die Bank abführen muss. Dieser Zins bezieht sich auf den Nennbetrag des Darlehens und stellt faktisch die Einnahmen der Kreditinstitute dar. In den entsprechenden Angeboten taucht in der Regel aber meist ein anderer Zinssatz auf – der effektive Jahreszins.

Was hat es damit auf sich? Im Allgemeinen ist ein Kreditvertrag für den Finanzierungskunden noch mit weiteren Kosten verbunden. Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren sind nur einige der Aufwendungen, die zu den weiteren Kosten eines Darlehens gehören. Der Gesetzgeber verpflichtet die Banken zur Angabe der Aufwendungen, welche ein Kredit verursacht. Aus diesem Grund taucht bei einer Finanzierung immer der effektive Jahreszins auf, da er die Nebenkosten mit berücksichtigt. Bezogen auf die gesamte Darlehenssumme ergeben sich also für den Kreditnehmer höhere Kosten, als wenn nur der Nominalzins angegeben würde. Die Differenz zwischen beiden entspricht also dem Verwaltungsaufwand, denn das Darlehen verursacht hat. Sobald sich der Effektivzins über die Laufzeit ändern kann, spricht man in diesem Zusammenhang auch vom anfänglichen effektiven Jahreszins.

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