Laufzeit
19. Mai 2008
Im Kreditwesen bezeichnet die Laufzeit in der Regel die Dauer, über welche sich Verträge über Darlehen und Kredite erstrecken. Allerdings sollte man in diesem Zusammenhang die Laufzeit nicht mit dem Zeitraum verwechseln, in dem eine Finanzierung vollständig getilgt wird. Die Laufzeit kann also im Rahmen von Kreditverträgen durchaus mit der Zinsfestschreibungsphase oder der Zinsbindungsfrist gleichgesetzt werden. Über diesen Zeitraum werden in der Regel bei Darlehen die Bedingungen festgelegt, zu denen der Kredit bis zu einer gewissen Restsumme getilgt werden muss.
Bei einer Baufinanzierung kann diese Vertragsdauer durchaus 10 oder 15 Jahre in Anspruch nehmen. Neben dem Zins sollte vor allem die Laufzeit eines Finanzierungsangebotes bei der Entscheidung den Ausschlag geben, ob es in die nähere Auswahl kommt oder wieder verworfen wird. Schließlich ist eine lange Laufzeit letzten Endes dafür verantwortlich, dass bei einem Finanzierungsangebot der Kreditzins steigt.


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